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MMag. Doris Koller KG
Maria-Theresien-Str. 4
A-6020 Innsbruck
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st.anna@apotheke-innsbruck.at
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Sa 8.00 - 12.00
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Die Krankenkassen limitieren die kassenfreien
Packungsmengen in der Regel auf einen Monatsbedarf.
Um Rezeptgebühr zu sparen verlangen versierte Patienten
vom Arzt die Verordnung ihres Arzneimittels in der
doppelten Stärke – also statt 2 mg Tabletten eben 4 mg
Tabletten – halbieren sie und kommen damit doppelt so
lange aus. Aber nicht jedes Präparat eignet sich dazu.

Kapseln, Dragees und Tabletten ohne Bruchkerbe kann
man z.B. nicht teilen. Bei den so genannten Manteltabletten
kann das Zerbröseln die Wirkdauer massiv herabsetzen. Ein zweites Beispiel: die
viel verwendeten Mittel gegen säurebedingte Schäden der Magenschleimhaut wie z.B.
»Omeprazol« werden in zerbrochener Form durch die Magensäure inaktiviert!
>>zur vollständigen Ausgabe von "Die Apotheke" 12/10 (.pdf)
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