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MMag. Doris Koller KG
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Die Homöopathie ist eine alternativmedizinische Behandlungsmethode, die vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann 1796 begründet wurde.
„Similia similibus curentur“
„Similia similibus curentur“ bedeutet Ähnliches (Krankheit) kann durch
Ähnliches (Arzneimittelbild = Hervorrufen von Symptomen durch Einnahme
einer Droge am Gesunden) geheilt werden. Was einen Menschen krank macht,
kann ihn auch heilen. Bereits die großen Ärzte Hippokrates und
Paracelsus erkannten die Möglichkeit, Ähnliches durch Ähnliches zu
heilen.
Kernstück der Homöopathie ist die sogenannte Arzneimittelprüfung.
Durch die Prüfung von mineralischen, pflanzlichen und tierischen
Substanzen an gesunden Menschen und durch die Praxiserfahrung
homöopathisch behandelnder Ärzte ist es zu einer umfangreichen
Symptomensammlung gekommen (Arzneimittelbilder).
Unter Potenzierung versteht man die Verdünnung von Ausgangsstoffen,
verbunden mit einer intensiven Verschüttelung oder Verreibung, die
streng nach den Richtlinien eines in der EU gültigen homöopathischen
Arzneibuches (HAB) oder den Originalvorschriften nach Hahnemann erfolgt.
Die homöopathischen AM wirken über die Mundschleimhaut, deshalb 10 Minuten vor und nach der Einnahme nicht
-essen
-trinken
-rauchen oder
-Zähne putzen.
Homöopathische Mittel können durch
-Ätherische Öle
-Menthol, Kampfer
-Kaffee
-Computer, Handy
negativ beeinflusst werden.
Die Dosis auf/unter der Zunge zergehen lassen. Einige Arzneien sind nur
flüssig/nur fest haltbar, oder erst ab einer höheren Potenz als
Tabletten, Tropfen oder Globuli erhältlich.
Tropfen sollen direkt in den Mund getropft oder mit einem Plastiklöffel gegeben werden.
In der Homöopathie spielt die Menge in Milligramm oder Mikrogramm eine
untergeordnete Rolle, denn die Wirkung einer Arznei hängt nicht davon
ab, welche Menge dem Kranken gegeben wurde, sondern nur davon, ob die
Arznei nach dem Ähnlichkeitsprinzip ausgewählt wurde.
Die Häufigkeit der Einnahme hängt von der Potenz des AM ab, so gilt grundsätzlich als Faustregel:
Bis D4/ D6 bzw. C4/C6 - dreimal täglich eine Gabe
Bis D12 bzw. C12 - zweimal täglich eine Gabe
D30 bzw. C30 - wöchentlich eine Gabe
Hochpotenzen sind wegen ihrer starken und tiefgreifenden Wirkung nur
nach ärztlicher Anweisung zu nehmen, in diesem Falle genügt meist eine
einmalige Gabe.
Eine Gabe bedeutet 5 Tropfen, 5 Globuli oder 1 Tablette, ihre Wirkung ist gleich zu setzen.
Diese empfohlenen Dosierungen können je nach Heftigkeit und Stärke der Beschwerden über- oder unterschritten werden.
Ein Mittel kann bei einem akuten Geschehen (z.B. Verletzung) alle 15 bis 30 Minuten gegeben werden.
In akuten Fällen empfiehlt sich auch die Wasserglasmethode:
5 Globuli einer Arznei werden in einem Glas Wasser aufgelöst. Von dieser
Lösung wird solange alle 5 bis 20 Minuten ein Schluck getrunken, bis
eine Besserung eintritt. Dabei sollte man vor jedem neuen Schluck kurz
umrühren.
Homöopathische Haus- und Reiseapotheke
In der homöopathischen Praxis hat sich entgegen Hahnemanns fanatischem
Widerspruch herausgestellt, dass die Behandlung mit mehr als einem
Mittel zweckmäßig sein kann. So kam es allmählich zum Entstehen der
„Komplexhomöopathie“, indem ähnlich wirkende oder sich ergänzende Mittel
zusammengemischt werden. Diese Präparate enthalten jene Substanzen, die
die Beschwerden großflächig abdecken.
Das heißt, am Beispiel von Kopfschmerztropfen, dass sowohl Schmerzen
ausgelöst durch Verspannungen, Wetterfühligkeit, Stress,
Genussmittelabusus als auch Migränekopfschmerzen damit behandelt werden
können. Es sind mehrere AM so kombiniert, dass auch eine kurze
Schilderung der Symptome während des Beratungsgespräches genügt, um
gezielt ein Kombinationspräparat zu finden.
Abschließend soll nochmals das Grundprinzip der Homöopathie erwähnt
werden. Heilen, auch Ausheilen einer Disharmonie durch Stärkung des
Organismus und Anregung der Selbstheilungskräfte. Der Mensch ist an
Körper und Seele zu behandeln, die auftretenden Krankheitssymptome
werden nicht unterdrückt und so der Lauf der Selbstheilung nicht
blockiert.
In Österreich wird die Rezeptpflicht homöopathischer Arzneimittel durch die Rezeptpflichtverordnung bestimmt.
Demnach gilt, dass homöopathische Arzneimittel die aus giftigen Grundstoffen hergestellt werden (z.B. Schwermetalle, Giftpflanzen, Schlangen- und Spinnengifte) bis einschließlich der Potenz D3 bzw. C1 rezeptpflichtig sind, in Einzelfällen auch höher (z.B. Arsenicum album ist bis inklusive D5 bzw. C2 rezeptpflichtig).
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